SCHWANGERSCHAFTSNACHSORGE
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Jede Frau hat nach Haus-, ambulanter oder stationärer Geburt oder auch nach einem Kaiserschnitt in den ersten zehn Tagen nach der Geburt einmal täglich und bei Bedarf bis zu acht Wochen nach der Geburt und in der gesamten Stillzeit einen Anspruch auf Hebammenhilfe.
Die Nachsorge zu Hause ist ein wichtiger Teil meiner freiberuflichen Tätigkeit. Dabei schaue ich nicht nur nach dem Allgemeinbefinden von Mutter und Kind, sondern kontrolliere auch deren körperlichen und seelischen Zustand. Direkt im Anschluss an Ihren Krankenhausaufenthalt, auch nach einer ambulanten Geburt, können Sie meine Hilfe bei Ihnen zu Hause in Anspruch nehmen.
Die Kosten hierfür werden von den Krankenkassen übernommen.
Natürlich kenne ich viele Tipps und Tricks – und ich habe stets ein offenes Ohr für Ihre Wünsche, Ängste und Sorgen.
In der gesamten Stillzeit (auch in der Abstillphase) können Sie ebenfalls persönlich oder telefonisch meine Hilfe in Anspruch nehmen.